Verkehrs-Ausbildungs-Zentrum Nord- Ostsee GmbH

Aus-und Fortbildung im Güter- und Personentransport




Führerschein Klasse C
schwere LKW

ÜBERSICHT

  • Kraftfahrzeuge  – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmass e von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • + Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Mindestalter 18 Jahre*,

*sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. In diesem Fall muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen werden.

  • Vorbesitz von Klasse B erforderlich

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

THEORETISCHE PRÜFUNG

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

PRAKTISCHE PRÜFUNG

1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

UNTERLAGEN

  • Biometrisches Lichtbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis und Führerschein
  • Auskunft KBA

*Voraussetzung um den Zeitrahmen einzuhalten: 

Alle Unterlagen sind vor Anmeldung vorhanden!

FÜHRERSCHEIN KLASSE CE
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

ÜBERSICHT

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • + Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Mindestalter 18 Jahre*,

*sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. In diesem Fall muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen werden.

  • Vorbesitz von Klasse C erforderlich
  • Einschluss: C1E, BE, T

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

THEORETISCHE PRÜFUNG

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

PRAKTISCHE PRÜFUNG

1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

UNTERLAGEN

  • Biometrisches Lichtbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis und Führerschein
  • Auskunft KBA

*Voraussetzung um den Zeitrahmen einzuhalten:
Alle Unterlagen sind vor Anmeldung vorhanden!

FÜHRERSCHEIN KLASSE C1
LKW mit 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht

ÜBERSICHT

  • LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, jedoch nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • + Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz von Klasse B erforderlich

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

THEORETISCHE PRÜFUNG

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

PRAKTISCHE PRÜFUNG

1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

UNTERLAGEN

  • Biometrisches Lichtbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis
  • Auskunft KBA

*Voraussetzung um den Zeitrahmen einzuhalten:
Alle Unterlagen sind vor Anmeldung vorhanden!

FÜHRERSCHEIN KLASSE C1 E
LKW und schwere Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

ÜBERSICHT

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, jedoch nicht mehr als 7,5 t
  • Anhänger mit einer max. zugelassenen Gesamtmasse bis Leergewicht des Zugfahrzeugs erlaubt. Kombination max. 12 t zulässige Gesamtmasse.
  • Kombination mit Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Kombination mit Kraftfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger dessen zugelassene Gesamtmasse größer ist als 3,5 t
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12 t betragen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz von Klasse C1 erforderlich
  • Einschluss: BE

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

KEINE THEORETISCHE AUSBILDUNG/PRÜFUNG

UNTERLAGEN

  • Biometrisches Lichtbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis
  • Auskunft KBA

*Voraussetzung um den Zeitrahmen einzuhalten:
Alle Unterlagen sind vor Anmeldung vorhanden!

FÜHRERSCHEIN KLASSE T

Traktor und selbstfahrende Arbeitsmaschine


ÜBERSICHT

  • Mindestalter 16 Jahre, für bbH bis 40 km/h
  • 18 Jahre für bbH bis 60 km/h
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 Km/h, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, auch mit Anhänger
  • Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 40 Km/h dürfen nur von Inhaber der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Einschluss: Klasse L, Klasse AM

Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis maximal 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
  • Voraussetzung: Alle Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftlichen Zweck bestimmt sein und für diese Zwecke genutzt werden

THEORETISCHE PRÜFUNG

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

PRAKTISCHE PRÜFUNG

1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

*Voraussetzung um den Zeitrahmen einzuhalten:
Alle Unterlagen sind vor Anmeldung vorhanden!

FÜHRERSCHEIN KLASSE D

Große Busse

ÜBERSICHT


Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer demFahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

  • Mindestalter: a) 24 Jahre,
  • b) 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG,

  • c) 21 Jahre
    aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des BKrFQG oder
    bb) nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG im Linienverkehr
    bis 50 km,
    d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
    aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
    bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von
    Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
    e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,
    f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.




  • min Vorbesitz von Klasse B erforderlich

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahr
e

Theoretische Prüfung

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich


Praktische Prüfung
1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis und Führerschein
  • Auskunft KBA
  • Führungszeugnis gro?
  • Wenn das Mindestalter von 24 Jahren nicht erreicht ist, Medizinisch, Psychologische Untersuchung.

*Voraussetzung um den Zeitrahmen einzuhalten:
Alle Unterlagen sind vor Anmeldung vorhanden!